Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

1. Anwendungsbereich:

Das Beschwerdeverfahren steht sowohl internen als auch externen Personen zur Verfügung, um auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen hinzuweisen, die (i) im eigenen Geschäftsbereich der Zech Group SE weltweit, (ii) sowie bei unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten oder Dritten, die von der Lieferkette der Zech Group SE betroffen sind, entstehen können oder ggf. entstanden sind.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen im Sinn dieser Geschäftsanweisung meint insbesondere Risiken und Verletzungen der in Anlage 1 aufgelisteten Rechte.

Potenziell Betroffene können beispielsweise Beschäftigte oder Leiharbeitskräfte der Zech Group SE, Beschäftigte bei unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern oder Anwohner rund um die lokalen Standorte und Betriebe der Zech Group SE sein. Auch Personen, die nicht direkt von Risiken und möglichen Pflichtverletzungen betroffen sind, können über das eingerichtete Beschwerdeverfahren Meldungen abgeben.

VERFAHRENSORDNUNG ZHB - ANLAGE1